Vereinsgründung 2003 1. Bürgersolaranlage 2004

9. Bürgersolaranlage 2010

   
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Die Idee

Das Naheliegende nutzen - Sonnenenergie ist mehr als genug vorhanden, wird aber noch viel zu wenig zur Energieerzeugung genutzt. Deshalb soll BürgerInnen die Teilnahme an Solaranlagen ermöglicht werden - zahlreiche Gemeinden im gesamten Bundesgebiet zeigen seit langem wie es geht: Mittels Bürger-Solaranlagen:

  • um einen Beitrag für den Klimaschutz zu leisten,

  • um die Nutzung der Sonnenenergie voranzubringen,

  • um Dachflächen sinnvoll zu nutzen,

  • um die Kosten für eine Strom erzeugende Solaranlage gemeinsam zu tragen.

 

Die Umsetzung

Viele tausend Quadratmeter ungenutzter Dachflächen könnten in Berlin und Umgebung zur Wärmegewinnung oder zur Umwandlung des Sonnenlichts in Strom genutzt werden. Der Solarverein Berlin-Brandenburg e.V. leistet hier Pionierarbeit. Er erbringt die erforderliche Vorarbeit, um Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen, die den privatwirtschaftlichen Betrieb von Solaranlagen gewährleisten. Gesellschafter sind die BürgerInnen, die sich mit Anteilscheinen an den Investitionskosten beteiligen.

 

Das Angebot

Zum Angebot des Vereins auf ehrenamtlicher Basis gehört:

  • die Planung der Bürger-Solaranlagen an geeigneten Standorten und in Zusammenarbeit mit kompetenten Anbietern,

  • die organisatorischen Vorbereitungen zur Gründung einer Betreibergesellschaft (GbR),

  • die Vorbereitung von Verträgen und Dachnutzungsvereinbarungen für die Betreibergesellschaft,

  • die Darstellung Ihrer Gewinnbeteiligung und Ihrer steuerlichen Vorteile gemäß der aktuellen Solarstrom-Einspeisevergütung über 20 Jahre.

 

Die Suche

  • Wir suchen BürgerInnen, die sich mit Anteilen von mindestens 500 € für 20 Jahre an Berliner Bürger-Solaranlagen beteiligen wollen! 

  • Wir suchen Dächer für weitere Anlagen, die mietfrei zur Verfügung gestellt werden!

  • Sobald die Organisation weiterer Anlagen die Kapazität unseres gemeinnützig arbeitenden Vereins überschreitet, wollen wir eher in die Verbreitung unseres Know Hows investieren oder Aufgaben auslagern.

 

Der Weg

  • Jedes Kilowatt installierter Leistung (10 qm Modulfläche) produziert etwa 850 kWh (Kilowattstunden) Solarstrom pro Jahr. Der eingespeiste Strom wird nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG in der jeweils aktuellen Fassung) von allen privaten Netzbetreibern vergütet - staatlich garantiert und gleichbleibend der Vergütung im Investitionsjahr entsprechend für 20 Jahre. Die 100%ige Rückzahlung Ihrer Beteiligung und die Auszahlung Ihres Gewinns aus der Einspeisevergütung erfolgen regelmäßig über 20 Jahre nach festem Zeitplan. Einzelheiten beschließt die Betreibergesellschaft.

 

Die Finanzierung

  • Investitionsvolumen Beispiel Solaranlage mit 5 kWp: ca. 35.000 € (netto) incl. Nebenkosten wie Versicherungen, Planungs- und Verwaltungskosten.

  • Finanzierung: 27.000 € durch Eigenkapital der Gesellschafter und 5.000 € Zuschuss der BEWAG (nur bis 2004). Die restlichen 4.000 € für Nebenkosten werden anteilig aus der jährlich ausgezahlten Einspeisevergütung finanziert.

  • Einspeisevergütung: ca. 48.800 Euro bei 4.250 kWh jährlichem Energieertrag der Anlage und 20 Jahren Laufzeit (Wert ist abhängig von Sonnenstrahldauer).

  • Dazu kommen steuerliche Vorteile entsprechend der individuellen Einkommenssteuerberechnung durch Verlustzuweisung in den ersten 10 Jahren.

 

Die Konstruktion Verein - GbR

 

Die Vorteile der GbR

Für Anlagen mittlerer Größe kommt am besten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Rechtsform in Frage. Durch Vorschaltung eines Vereins, der die Anlage betreibt und der GbR die Rolle der Kommanditisten zuweist, haben wir eine Rechtsform, die einer GmbH und Co KG entspricht. Das Risiko der Anteilszeichner wird minimiert. Eine derartige Vorgehensweise wurde im Jahr 2002 erstmalig in Hadern erprobt und publiziert, und bekam von allen Seiten regen Zuspruch, da es für viele Initiativen auf ehrenamtlicher Basis ein guter Weg ist, um mit wenig Aufwand und Kosten den Anlegern eine Haftungsbeschränkung zu bieten.
Die Gründung einer GmbH und Co KG ist sehr aufwendig, und zieht erhebliche Kosten nach sich (Notar, Handelsregister, etc.). Weiterhin benötigt die GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro, und ein angegliederte Co KG muss aus steuerrechtlichen Gründen jährlich 10% des GmbH-Stammkapitals decken. Es wird schnell ersichtlich, dass sich diese Kosten erst ab einer gewissen Umsatzgröße lohnen. Für die Solarbranche wird dies erst ab einer Leistung von 50 kWp in Betracht gezogen.

Haftungsbegrenzung

Grundsätzlich haften alle Gesellschafter einer GbR einzeln mit Ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR. Um dieses Risiko zu minimieren, werden alle versicherbaren Ereignisse durch geeignete Versicherungen abgedeckt. Dazu gehörten in erster Linie eine Haftpflichtversicherung, die auch Allmählichkeitsschäden einschließt, sowie eine Anlagen- und Ertragsausfallversicherung.
Verbleibende Risiken lassen sich minimieren, wenn Bau und Betrieb der Anlage einem Verein übertragen werden.

Die Rollenverteilung zwischen GbR und Verein

Die GbR beauftragt den Verein mit Bau und Betrieb der Anlage. Alle daraus resultierenden Verträge mit Dritten (z.B. Dachnutzungsvertrag, Versicherungsverträge) schließt der Verein. Anfallende Kosten werden dem Verein durch die GbR ersetzt.
Die Einspeisevergütung fließt direkt der GbR zu, welche die Buchführung und Abrechnung mit den Gesellschaftern übernimmt. Diese Rollenverteilung lässt sich in einem Vertrag zwischen Verein und GbR regeln.
Der Verein kann Gemeinnützigkeit besitzen und gemäß seiner Satzung weitere Ziele z.B. im Bereich Umweltschutz und Energie sowie Öffentlichkeitsarbeit verfolgen.
Werden in einer Region mehrere Bürgerbeteiligungsanlagen gebaut, so muss für jede Anlage eine eigene GbR gegründet werden. Ein Verein kann dabei den Betrieb für mehrere Anlagen übernehmen.

Organisationsform

Die Anteilseignerinnen und Anteilseigner bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dies bringt gegenüber anderen Formen wie z.B. der GmbH den Vorteil einer schlanken Organisation. Ein prinzipieller Nachteil der GbR ist, dass jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der GbR haftet. Um dieses Risiko zu vermeiden, wird z.B. beim Solarpark Hadern ein gemeinnütziger Verein dazwischen geschaltet, der den Betrieb der Anlage und die damit verbundene Haftpflicht übernimmt. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind dadurch vor Ansprüchen Dritter aus der Betreiberhaftpflicht geschützt.
Diese innovative Organisationsform wurde rechtlich überprüft, in Fachzeitschriften veröffentlicht und in der Zwischenzeit von vielen anderen Initiativen übernommen.

Laufzeit

Die Lebensdauer einer Bürger-Solaranlage liegt bei etwa 30 Jahren. Für die ersten 20 Jahre regelt das EEG die Einspeisevergütung. Die Fotovoltaikmodule, die wichtigsten Bauteile, werden von den Herstellern mit einer Leistungsgarantie von 20, meist sogar 25 Jahren abgesichert. Bei guter Funktion und attraktiver Einspeisevergütung über 20 Jahre hinaus erscheint eine Laufzeit der Anlage von 30 Jahren realistisch.

Haftung und Versicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Mannheimer Versicherung deckt Personen- und Sachschäden Dritten gegenüber ab. Darüber hinaus wurde eine Elektronikversicherung abgeschlossen, die Ertragsausfälle aufgrund technischer Probleme, Sturm, Hagel, Vandalismus, etc. abdeckt.