Die Idee
Das Naheliegende nutzen -
Sonnenenergie ist mehr als genug vorhanden, wird aber noch viel zu
wenig zur Energieerzeugung genutzt. Deshalb soll BürgerInnen die
Teilnahme an Solaranlagen ermöglicht werden - zahlreiche Gemeinden im
gesamten Bundesgebiet zeigen seit langem wie es geht: Mittels Bürger-Solaranlagen:
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um einen Beitrag für den
Klimaschutz zu leisten,
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um die Nutzung der Sonnenenergie
voranzubringen,
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um Dachflächen sinnvoll zu
nutzen,
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um die Kosten für eine
Strom erzeugende Solaranlage gemeinsam zu tragen.
Die Umsetzung
Viele tausend Quadratmeter
ungenutzter Dachflächen könnten in Berlin und Umgebung zur
Wärmegewinnung oder zur Umwandlung des Sonnenlichts in Strom genutzt
werden. Der Solarverein Berlin-Brandenburg e.V. leistet hier Pionierarbeit. Er erbringt
die erforderliche Vorarbeit, um Gesellschaften bürgerlichen Rechts
(GbR) zu gründen, die den privatwirtschaftlichen Betrieb von
Solaranlagen gewährleisten. Gesellschafter sind die BürgerInnen, die
sich mit Anteilscheinen an den Investitionskosten beteiligen.
Das Angebot
Zum Angebot des Vereins auf
ehrenamtlicher Basis gehört:
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die
Planung der Bürger-Solaranlagen an geeigneten Standorten und in
Zusammenarbeit mit kompetenten Anbietern,
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die
organisatorischen Vorbereitungen zur Gründung einer
Betreibergesellschaft (GbR),
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die
Vorbereitung von Verträgen und Dachnutzungsvereinbarungen für die
Betreibergesellschaft,
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die
Darstellung Ihrer Gewinnbeteiligung und Ihrer steuerlichen Vorteile
gemäß der aktuellen Solarstrom-Einspeisevergütung über 20 Jahre.
Die Suche
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Wir suchen BürgerInnen, die
sich mit Anteilen von mindestens 500 € für 20 Jahre an Berliner
Bürger-Solaranlagen beteiligen wollen!
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Wir suchen Dächer für
weitere Anlagen, die mietfrei zur Verfügung gestellt werden!
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Sobald die Organisation weiterer Anlagen die Kapazität unseres
gemeinnützig arbeitenden Vereins überschreitet, wollen wir eher in
die Verbreitung unseres Know Hows investieren oder Aufgaben
auslagern.
Der Weg
Die Finanzierung
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Investitionsvolumen Beispiel Solaranlage
mit 5 kWp: ca. 35.000 € (netto) incl. Nebenkosten wie
Versicherungen, Planungs- und Verwaltungskosten.
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Finanzierung: 27.000 € durch
Eigenkapital der Gesellschafter und 5.000 € Zuschuss der BEWAG (nur
bis 2004).
Die restlichen 4.000 € für Nebenkosten werden anteilig aus der jährlich
ausgezahlten Einspeisevergütung finanziert.
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Einspeisevergütung: ca. 48.800
Euro bei 4.250 kWh jährlichem Energieertrag der Anlage und 20 Jahren
Laufzeit (Wert ist abhängig von Sonnenstrahldauer).
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Dazu kommen steuerliche Vorteile
entsprechend der individuellen Einkommenssteuerberechnung durch
Verlustzuweisung in den ersten 10 Jahren.
Die Konstruktion Verein - GbR
Die Vorteile der GbR
Für Anlagen mittlerer
Größe kommt am besten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Rechtsform in
Frage. Durch Vorschaltung eines Vereins, der die
Anlage betreibt und der GbR die Rolle der Kommanditisten zuweist, haben
wir eine Rechtsform, die einer GmbH und Co KG entspricht. Das Risiko der
Anteilszeichner wird minimiert. Eine derartige Vorgehensweise wurde im
Jahr 2002 erstmalig in Hadern erprobt und publiziert, und bekam von
allen Seiten regen Zuspruch, da es für viele Initiativen auf
ehrenamtlicher Basis ein guter Weg ist, um mit wenig Aufwand und Kosten
den Anlegern eine Haftungsbeschränkung zu bieten.
Die Gründung einer GmbH und Co KG ist sehr aufwendig, und zieht
erhebliche Kosten nach sich (Notar, Handelsregister, etc.). Weiterhin
benötigt die GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro, und ein
angegliederte Co KG muss aus steuerrechtlichen Gründen jährlich 10% des
GmbH-Stammkapitals decken. Es wird schnell ersichtlich, dass sich diese
Kosten erst ab einer gewissen Umsatzgröße lohnen. Für die Solarbranche
wird dies erst ab einer Leistung von 50 kWp in Betracht gezogen.
Haftungsbegrenzung
Grundsätzlich haften alle Gesellschafter einer GbR einzeln
mit Ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR. Um dieses
Risiko zu minimieren, werden alle versicherbaren Ereignisse durch
geeignete Versicherungen abgedeckt. Dazu gehörten in erster Linie eine
Haftpflichtversicherung, die auch Allmählichkeitsschäden einschließt,
sowie eine Anlagen- und Ertragsausfallversicherung.
Verbleibende Risiken lassen sich minimieren, wenn Bau und Betrieb der
Anlage einem Verein übertragen werden.
Die Rollenverteilung zwischen GbR und Verein
Die GbR beauftragt den
Verein mit Bau und Betrieb der Anlage. Alle daraus resultierenden
Verträge mit Dritten (z.B. Dachnutzungsvertrag, Versicherungsverträge)
schließt der Verein. Anfallende Kosten werden dem Verein durch die GbR
ersetzt.
Die Einspeisevergütung fließt direkt der GbR zu, welche die Buchführung
und Abrechnung mit den Gesellschaftern übernimmt. Diese Rollenverteilung
lässt sich in einem Vertrag zwischen Verein und GbR regeln.
Der Verein kann Gemeinnützigkeit besitzen und gemäß seiner Satzung
weitere Ziele z.B. im Bereich Umweltschutz und Energie sowie
Öffentlichkeitsarbeit verfolgen.
Werden in einer Region mehrere Bürgerbeteiligungsanlagen gebaut, so muss
für jede Anlage eine eigene GbR gegründet werden. Ein Verein kann dabei
den Betrieb für mehrere Anlagen übernehmen.
Organisationsform
Die Anteilseignerinnen
und Anteilseigner bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Dies bringt gegenüber anderen Formen wie z.B. der GmbH den Vorteil einer
schlanken Organisation. Ein prinzipieller Nachteil der GbR ist, dass
jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der
GbR haftet. Um dieses Risiko zu vermeiden, wird z.B. beim Solarpark Hadern
ein gemeinnütziger Verein dazwischen geschaltet, der den Betrieb der
Anlage und die damit verbundene Haftpflicht übernimmt. Die
Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind dadurch vor Ansprüchen
Dritter aus der Betreiberhaftpflicht geschützt.
Diese innovative Organisationsform wurde rechtlich überprüft, in
Fachzeitschriften veröffentlicht und in der Zwischenzeit von vielen
anderen Initiativen übernommen.
Laufzeit
Die Lebensdauer einer
Bürger-Solaranlage liegt bei etwa 30 Jahren. Für die ersten 20 Jahre
regelt das EEG die Einspeisevergütung. Die Fotovoltaikmodule, die
wichtigsten Bauteile, werden von den Herstellern mit einer
Leistungsgarantie von 20, meist sogar 25 Jahren abgesichert. Bei guter
Funktion und attraktiver Einspeisevergütung über 20 Jahre hinaus
erscheint eine Laufzeit der Anlage von 30 Jahren realistisch.
Haftung und Versicherung
Eine
Betriebshaftpflichtversicherung bei der Mannheimer Versicherung deckt
Personen- und Sachschäden Dritten gegenüber ab. Darüber hinaus wurde
eine Elektronikversicherung abgeschlossen, die Ertragsausfälle aufgrund
technischer Probleme, Sturm, Hagel, Vandalismus, etc. abdeckt.
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